Kraftfahrzeugverkehr

Hinweise für Verkehrsteilnehmer auf Norderney
In der Zeit von etwa 1.4.-1.11. und zum Jahresende gelten im Ortskern unterschiedliche Verkehrsbeschränkungen: Verkehrszonen 1 und 2: Beide Gebiete sind für Kraftfahrzeuge aller Art gesperrt. Gäste können mit dem eigenen Fahrzeug ihre Unterkunft aufsuchen. Sie erhalten zu diesem Zweck auf der Autofähre einen amtlichen Erlaubnisschein, der auch für die Rückfahrt gilt. Es ist sinnvoll, direkt in die richtige Zone einzufahren, um auf kürzestem Weg das Quartier zu erreichen. Es gilt ein ganzjähriges Zonenhalteverbot. Bei körperbehinderten Gästen stellt das Ordnungsamt Norderney, Rathaus, in berechtigten Fällen Ausnahmegenehmigungen zum Fahren aus, des Weiteren können Gäste die den Eintrag aG in ihrem Schwerbehinderten Ausweis haben bei Ihrem Heimatstraßenverkehrsamt den bundeseinheitlichen Sonderparkausweis für Gehbehinderte beantragen und damit auf Norderney überall parken. Zone 3: In der Zone ist Verkehrsverbot für Krafträder, Mopeds und Mofas von 20-6 Uhr. Außerdem dürfen die Süd-, Südhoff-, Bürgermeister-Willi-Lührs, Am Wasserturm, Teile der Jann-Berghaus-Straße und der Richt­hofen­straße von 20-8 Uhr mit Kraftfahrzeugen nicht befahren werden.
In allen Zonen darf ganzjährig nicht schneller als 30 km/h gefahren werden.